Stewarker Land
Aus Gothic Almanach
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Das Stewarker Land liegt im Westen von Argaan und ist in zwei Gebiete unterteilt: Nordstewark und Südstewark, die durch eine Schlucht getrennt sind.
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]Region
Beide Gebiete sind fruchtbares Ackerland, wobei Nordstewark intensiver bewirtschaft wird als Südstewark. Besonders in Südstewark wird Fischfang betrieben. Einige alte, längst aufgegebene Minen liegen in den Bergen, die Argaan durchziehen. Der Hauptort des Landes heißt Stewark und liegt auf einer kleinen Felseninsel knapp vor der Küste Nordstewarks. Die Stadt Stewark ist klein und verwinkelt, aber auch leicht zu verteidigen. Sie besitzt allerdings keinen Seehafen. In Stewark residiert auch der Baron von Stewark, der Herrscher über das ganze Stewarker Land. Der Baron ist nur König Ethorn VI. untertan.
Von Südstewark aus kann man entweder zu Land oder zu Wasser Tooshoo erreichen.
Wirtschaft
Relativ im Zentrum von Südstewark erhebt sich das Gasthaus Zur Gespaltenen Jungfrau, das wohl berühmteste Gasthaus auf ganz Argaan.
Im Nordosten liegt der Hof des Großbauern Ogtar. Seine Äpfel sind wichtiger Teil der Wirtschaft und der Kultur. Sie finden nicht nur Verwendung im "Stewarker Apfelessig", sondern auch in alchemistischen Tränken wie "Worgans Geheimreserve".
Weiter nordöstlich führt eine alte Handelsstraße zum Silbersee und von dort aus weiter nach Thorniara.
Krieg
Das Stewarker Land wurde vom Krieg weitgehend verschont, da sich die Truppen von König Rhobar III. auf Thorniara und auf Setarrif konzentrierten. Jedoch sind einige Männer in den Krieg gezogen, um bei Thorniara gegen die Invasoren zu kämpfen. Die Verluste waren hoch, sodass die meisten ausgezogenen Krieger, Jäger und Fischer nicht zurückkehrten.
Rebellion
Derzeit rebelliert der Bruder des Barons, Hertan, gegen den Baron. Beide Seiten beschuldigen sich gegenseitig, die Invasoren zu unterstützen und das Stewarker Land an den Feind verraten zu haben. Auf Befehl des Barons wurde der Handelsweg zum Silbersee und zum Bluttal verbarrikadiert. Niemand darf ohne Erlaubnis passieren.